Presseinformation – NEACARD

Presseinformation vom 13.12.2021 der Werbegemeinschaft NEA-Aktiv e.V. zur NEACARD Regelung im neuen Jahr 2022 

An alle NEACARD Inhaber*innen,
die Frist zum Einlösen von bestehendem NEACARD-Guthaben über die Geräte in den Akzeptanzstellen endet zum 31.12.2021. Ab Mitte Februar besteht die Möglichkeit noch verfügbares Guthaben in spezielle NEACARD-Gutscheine umzuwandeln. Informationen ab wann genau, wie und wo diese Umwandlung möglich sein wird, veröffentlichen wir zeitnah auf unserer Webseite www.nea-aktiv.de oder sind der Presse zu entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum Start der Gutscheinausgabe kein Guthaben eingelöst werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das umgewandelte Guthaben auf den Gutscheinen ist bis einschließlich 31.12.2024 bei den aktuellen NEACARD Akzeptanzstellen einzulösen. Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Webseite www.nea-aktiv.de.